Bundesgesundheitsminister Professor Lauterbach hat jüngst einen 7-Punkte-Plan für den Herbst vorgelegt. Dieser soll grundsätzlich für Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten gelten. Was bedeutet das für die ambulante Pflege? Diese Frage kann unsere Expertin Dina Michels beantworten. Sie ist seit vielen Jahren erfolgreich selbstständig in der Alten- und Krankenpflege tätig mit der Seniorenbetreuung mit Herz in Düsseldorf.
Was ist der der 7-Punkte-Plan?
Der 7-Punkte-Plan sieht mit Blick auf den kommenden Herbst Maßnahmen vor, die auf eines von drei möglichen Szenarien reagieren sollen. Ein günstiges Szenario (Corona-Variante mit weniger krank machenden Eigenschaften als aktuell), ein mittelschweres Szenario (Corona-Variante vergleichbar mit aktuellen Omikron-Varianten, aber mit saisonalem Schub) und ein ungünstiges Szenario (neue Virusvariante mit entsprechenden Risiken) werden in Betracht gezogen, wobei das mittelschwere Szenario als das wahrscheinlichste gilt.
Übersicht über die 7 Punkte
Impfkampagne: Zunächst werden ausreichende Mengen eines an Omikron angepassten Impfstoffs gekauft, um im September die Impflücke zu schließen.
Testkonzept: Positive Schnelltests werden nach wie vor via PCR-Test bestätigt. Flächendeckende, kostenlose Schnelltests für alle wird es nicht mehr geben. Auch wird weniger Geld von Bundesseite an Testzentren emittiert. Für Menschen mit Corona-Symptomen und bestimmte Personengruppen sollen Schnelltests jedoch kostenlos bleiben.
Verbessertes Behandlungskonzept: Schwere Verläufe lassen sich durch eine möglichst frühzeitige Behandlung reduzieren. Dahingehend soll das Behandlungskonzept verbessert werden.
Verbesserter Schutz vulnerabler Gruppen: Alle Pflegeeinrichtungen sollen Hygienebeauftragte haben. Ziel ist es, Pflegeeinrichtungen unter Besuchs- und Hygieneauflagen für Besuche geöffnet zu halten.
Datenerfassung: Alle Krankenhäuser sollen relevante Daten (Kapazitäten, Verläufe etc.) über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) täglich melden. Diese Meldepflicht ist verbindlich!
Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche: Kitas und Schulen sollen möglichst geöffnet bleiben. Gesundheits- und Kultusministerien müssen sich noch auf konkrete Empfehlungen einigen.
Novellierung des Infektionsschutzgesetzes bis September 2022: Die in den letzten Jahren erworbene Expertise wird berücksichtigt. Grundlagen für tägliche Berichtspflichten von Krankenhäusern sowie die obligatorische Einführung von Hygienebeauftragten und Behandlungskoordinatoren in Pflegeeinrichtungen haben eine zeitnahe Priorität.
Was bedeutet dies für Pflegedienste?
Zunächst gilt es, logistische Vorbereitungen zu treffen. Das bedeutet: ausreichend Hygiene- und Desinfektionsmittel, Test-Kits sowie FFP-2-Schutzmasken und Gummihandschuhe. Frühzeitige und ausreichende Bestellung ist daher dringend zu empfehlen! Ein Hygienebeauftragter sollte frühzeitig erkoren werden, sofern dieser Posten noch nicht besetzt ist.
Der Dienstplan sollte mit Blick auf mögliche Ausfälle konzipiert werden. Beispielsweise indem Mitarbeiter flexibler (als „Springer“) eingesetzt werden. Grundsätzlich müssen positive getestete Mitarbeiter wie Patienten in Quarantäne. Mitarbeiter sind dann dazu verpflichtet, zuhause zu bleiben. Eine Anordnung des Gesundheitsamtes ist dafür keine Voraussetzung! Kontaktpersonen müssen jedoch nicht mehr zwingend in Quarantäne.