Foto/Text dts
13. November 2024 Uhr
Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies eine Beschwerde der AfD gegen die Einstufung und Bekanntgabe als Verdachtsfall durch das Landesamt ... Hier weiterlesen!