Über eine Dating-App ist ein 57-Jähriger in eine Falle gelockt und dann ausgeraubt und am Ende in den Landwehrkanal gestoßen worden. Fünfeinhalb Monate später hat das Berliner Landgericht gegen vier Angeklagte mehrjährige Jugendstrafen verhängt. Zwei der jungen Männer erhielten drei Jahre und drei Monate Haft, gegen einen 18-Jährigen ergingen dreieinhalb Jahre. Die mit fünfeinhalb Jahren höchste Strafe verhängten die Richter unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung gegen einen 20-Jährigen.
Die Angeklagten hätten sich des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, befand das Gericht. Sie hätten am 29. August 2024 verabredet, einen 57-Jährigen bei einem vermeintlichen Rendezvous zu einer dunklen Stelle zu führen und den Mann auszuplündern. Sie hätten den Mann geschlagen, er sei zudem gewürgt und getreten worden. Einer der Angeklagten habe das Opfer schließlich in den Landwehrkanal gestoßen. «Die anderen bekamen es mit, geholfen hat ihm keiner», sagte der Vorsitzende Richter.
Opfer erlitt Frakturen und Hämatome
Der 57-Jährige hatte sich laut Ermittlungen über eine Dating-Plattform gegen Mitternacht zu einem Treffen am U-Bahnhof Jungfernheide in Berlin-Charlottenburg verabredet. Ein 20 Jahre alter Angeklagter habe ihn in Empfang genommen und auf einem dunklen Weg zum Landwehrkanal geführt, heißt es in der Anklage. Dort seien die Mittäter aus der Dunkelheit getreten und hätten das Opfer attackiert.
Die Angreifer raubten sein Portemonnaie, Mobiltelefon und eine Smartwatch. Er sei unter Gewalt zur Preisgabe der PIN für das Telefon gezwungen worden, hieß es im Urteil. Das Opfer habe um sein Leben gefürchtet. Nur mit Mühe habe der Mann eine Leiter erreichen und sich retten können. Er habe unter anderem eine Fraktur im Gesicht, eine Rippenfraktur und Hämatome erlitten.
Mithilfe von Videoaufzeichnungen auch von den Berliner Verkehrsbetrieben sei es gelungen, die Verdächtigen zu stellen, hatte die Staatsanwaltschaft kurz nach der Tat mitgeteilt. Im Prozess hatten sich die jungen Männer weitgehend geständig gezeigt. Das Urteil entspricht im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Drei Verteidiger plädierten auf Bewährung, einer der Anwälte stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.