Fast jeder fünfte berufstätige Arzt in Brandenburg hat Ende vergangenen Jahres eine ausländische Staatsbürgerschaft gehabt. Dabei kam jeder achte Mediziner aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, wie das Gesundheitsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mitteilte.
273 Ärztinnen und Ärzte stammten aus Polen. Die mit 230 Medizinern größte Gruppe ausländischer Ärztinnen und Ärzte aus einem Land jenseits Europas kam aus Syrien. 117 Berufskollegen stammten aus Russland, 93 aus der Türkei.
Nach Angaben der Landesärztekammer gab es Ende 2024 in Brandenburg insgesamt 10.120 berufstätige Ärztinnen und Ärzte. Davon hatten 2.043 oder 18,9 Prozent eine ausländische Staatsbürgerschaft - von ihnen kamen 1.265 aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Anteil der ausländischen Ärzte seit 2014 fast verdoppelt
Zehn Jahre zuvor waren 9.233 berufstätige Ärztinnen und Ärzte bei der Landesärztekammer registriert, davon waren 10,2 Prozent praktizierende ausländische Mediziner.
Das Verfahren für eine Berufserlaubnis dauert im Schnitt vier Monate. Ebenfalls rund vier Monate dauert es, bis ein Bewerber, der seine ärztliche Qualifikation in der EU, der Schweiz oder im EWR erworben hat, seine staatliche Zulassung erhält. Wer sich in einem anderen Land als Arzt qualifiziert hat, muss eineinhalb bis zu zwei Jahre auf seine Approbation warten.
In zehn Jahren sieben Widerspruchsverfahren
Zwischen 2014 und 2024 wurden in Brandenburg ein Verfahren zum Widerruf einer Berufserlaubnis und sechs Verfahren zum Widerruf einer Approbation eingeleitet.
In einem Widerrufsverfahren wurde die Berufserlaubnis aberkannt. Zwei Approbationsverfahren wurden an ein anderes Bundesland abgegeben, zwei Fälle dauern noch an, in einem Verfahren ruht die Approbation und in einem weiteren Fall wurde die staatliche Zulassung widerrufen. Eines dieser Verfahren wurde unter anderem mit dem Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung und dem Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung begründet.
Nach Angaben der Landesärztekammer gab es keinen einzigen Fall einer mangelhaften fachlichen Qualifikation von Ärzten, die ihre beruflichen Fähigkeiten in einem Drittstaat erworben hatten.
Seit 2014 in drei Fällen gefälschte Dokumente entdeckt
In drei Fällen wurden seit 2014 unechte oder verfälschte Dokumente entdeckt. Dabei habe es sich um einen aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Rumäniens 2007 stammenden gefälschten medizinischen Hochschulabschluss und eine gefälschte Promotionsurkunde für eine Berufsanerkennung gehandelt, so die Landesärztekammer und die zuständige Approbationsbehörde. Der dritte Fall betraf einen gefälschten Weiterbildungsnachweis nach einem medizinischen Hochschulabschluss in der EU.