Zum Tag des Ehrenamts am 5. Dezember danken wir allen, die sich für andere einsetzen und damit Gutes tun. Rund 29 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich laut Bundesinnenministerium ehrenamtlich. Eine von ihnen ist unsere freiberufliche Texterin Uschi Hellmich, die für ihren Einsatz mit dem Ehrenamtspreis des Westdeutschen Rundfunks "Ehrwin des Monats Oktober" ausgezeichnet wurde. Heute erzählt sie im Interview von ihrem ausgezeichneten Projekt und beleuchtet die rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergründe ehrenamtlicher Arbeit.
Was fasziniert Sie am Ehrenamt?
Uschi Hellmich: Ich bin davon überzeugt, dass man etwas zurückbekommt, wenn man anderen etwas Gutes tut: eine Wertschätzung, die unbezahlbar ist. Ein Ehrenamt muss nicht immer ein großer Kraftakt sein. Wenn alle etwas Kleines leisten, kann man schon viel erreichen. So auch in meinem Projekt. Ich nähe mit rund 15 Freundinnen sogenannte „Herzen gegen Schmerzen“. Das sind Kissen in Herzform und andere nützliche Dinge, die wir Frauen mit Brustkrebs in zwei Krankenhäusern in Neuss und Düsseldorf schenken. Die Kissen haben einen praktischen Nutzen nach der Operation. Aber genauso wichtig ist: Sie zeigen den Frauen „Hier denkt jemand an Dich“. Den Patientinnen etwas Freude in der vielleicht herausforderndsten Zeit ihres Lebens bringen zu dürfen, gibt uns dabei sehr viel.
Was hat es mit dem „Ehrwin des Monats“ auf sich?
Uschi Hellmich: Der „Ehrwin des Monats“ ist ein Preis, mit dem der WDR besonderes ehrenamtliches Engagement auszeichnet. Und dieser Preis wurde meinen Freundinnen und mir im Oktober verliehen. Diese Auszeichnung war für unsere ganze Herzkissen-Runde bisher das I-Tüpfelchen unseres Schaffens.
Wie findet man das passende Ehrenamt?
Uschi Hellmich: Man muss eigentlich nur die Augen aufmachen. Bei mir halfen Zufall und Internet. Ich hatte vor elf Jahren zu nähen begonnen, suchte nach einem sozialen Projekt und fand so zu der Idee der Herzkissen. Ob im Sport, in Schulen, im Umwelt- oder Tierschutz, bei Nachbarn, in der Politik oder im Rettungsdienst – wenn man sich freiwillig engagieren möchte, findet man bestimmt etwas Passendes in der Nähe. Anregungen stehen auch auf der Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums mit ihren Ehrenamts-Portalen und Angeboten der Bundesländer.
Wie ist man im Einsatz für andere geschützt, beispielsweise bei einem Unfall?
Uschi Hellmich: Wenn man im Zuge eines freiwilligen Engagements einen Unfall erleidet, erhalten Ehrenamtler in der Regel Leistungen von der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallkasse, wie z. B. Verletztengeld, eine Haushaltshilfe oder Geld für Reha-Maßnahmen. Gesetzlicher Unfallschutz besteht beispielsweise für das Engagement in Kirchen, Hilfsorganisationen und dem Rettungswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Auch wer in Verbänden ehrenamtlich tätig ist, ist gesetzlich unfallversichert, wenn die Tätigkeit im Auftrag oder mit Zustimmung von Bund, Ländern, Kommunen oder der Kirche stattfindet. Viele Menschen sind also im Ehrenamt automatisch versichert, aber nicht alle.
Wer haftet, wenn etwas schief geht?
Uschi Hellmich: Auch im Ehrenamt läuft nicht immer alles glatt. Wer während der unentgeltlichen Arbeit etwas kaputt macht oder jemanden aus Versehen verletzt, muss in der Regel nicht für den Schadensersatz aufkommen. Die Versicherung des Trägers, für den man tätig ist, haftet. Viele Vereine und Wohlfahrtsorganisationen haben für ihre ehrenamtlichen Helfer eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Vermögensschäden abdeckt. Ehrenamtliche Bürgermeister oder Angehörige der freiwilligen Feuerwehr etwa übernehmen hoheitliche Aufgaben und sind deshalb in der Regel über die kommunale Haftpflichtversicherung abgesichert. Am besten versorgt sind Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler aber mit einer privaten Haftpflichtversicherung.
Ehrenamt und Geld: Was muss man zur Übungsleiterpauschale wissen?
Uschi Hellmich: Manchmal wird ehrenamtliches Engagement im kleinen Rahmen entlohnt, zum Beispiel im Sport. Die Übungsleiterpauschale erfasst neben dem Aufwand auch Zahlungen für Verdienstausfall und Zeitverlust. Voraussetzung: Die Tätigkeit muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein und muss für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt werden. Das Ehrenamt darf zudem nicht mehr als ein Drittel der Zeit ausmachen, die für einen vergleichbaren Hauptberuf aufgewendet wird. Hier lassen sich auch Steuern sparen. Nebenberufliche Übungsleiter wie z. B. Sporttrainer, Chorleiter, Erzieher oder Jugendgruppenleiter können Einnahmen von 3.000 Euro im Jahr als Übungsleiterpauschale von der Steuer absetzen.
Was ist die Ehrenamtspauschale?
Uschi Hellmich: Eine andere Form der steuerfreien Aufwandsentschädigung ist die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro im Jahr. Diese kann man mit der Übungsleiterpauschale kombinieren, wenn man zwei verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten – z. B. als Chorleiter und als Trainer im Sportverein – ausübt. Auch hier muss es sich um eine echte Nebentätigkeit handeln.
Was ist die Ehrenamtskarte und wer bekommt sie?
Uschi Hellmich: Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön und belohnt überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement. Als Richtwert gilt ein Engagement von rund 20 Stunden im Monat bzw. 240 Stunden im Jahr. Mit der Karte erhalten Ehrenamtler oft ermäßigten Eintritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern und Museen. Die Bundesländer handhaben die Vergabe und die Bedingungen dafür aber sehr unterschiedlich. Am besten erkundigt man sich bei seiner Kommune oder Stadt. In der Regel sind Ehrenamtskarten befristet und müssen regelmäßig neu beantragt werden.
Eine Pressemitteilung der Firma:
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