Rückführungsverbesserungsgesetz zeigt kaum Wirkung

Rückführungsverbesserungsgesetz zeigt kaum Wirkung
Ungeachtet der neuen Gesetzeslage zur Vereinfachung von Abschiebungen können deutsche Polizisten fast zwei von drei geplanten Abschiebungen nicht vollenden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Sahra Wagenknecht (BSW) hervor, über welche die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet. Demnach scheiterten zwischen Januar und September 2024 von 38.328 geplanten Abschiebungen 23.610. Das sind 61,6 Prozent. Für das ganze Jahr 2023 lag dieser Wert bei 65,6 Prozent: Damals scheiterten 31.330 von 47.760 geplanten Abschiebungen.
2022 betrug die Quote 64,3 Prozent, 2021 waren es 60,6 Prozent. In Deutschland können seit Langem viele Abschiebungen nicht durchgesetzt werden, etwa weil die Betroffenen untertauchen, Gerichte eine Abschiebung verbieten oder der Flug nicht durchgeführt werden kann. Im Januar 2024 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen ein Rückführungsverbesserungsgesetz, welches Abhilfe schaffen soll, unter anderem mit mehr Befugnissen für die Bundespolizei. BSW-Chefin Sahra Wagenknecht warf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) "Wortbruch beim Thema Abschiebungen" vor: "Er hat vor einem Jahr vollmundig versprochen, dass endlich wieder Recht und Gesetz gelten und Ausreisepflichtige konsequent abgeschoben werden. Herausgekommen ist eine Luftnummer", sagte sie der NOZ. "Dass selbst Straftäter oft genug im Land bleiben, ist empörend." Aktuell kämen Jahr für Jahr fast zehnmal so viele nicht-schutzbedürftige Menschen nach Deutschland, wie ausreisepflichtige Personen tatsächlich abgeschoben würden, so Wagenknecht weiter. "Dieses Missverhältnis ist der Inbegriff der unkontrollierten Migration, die viele Probleme in unserem Land - von Wohnungsmangel bis zu überforderten Schulen - immer weiter verschärft."

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