Der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Moritz Schularick, sowie der Leiter des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, sprechen sich für neue Schuldenaufnahmen zugunsten der Bundeswehr aus. "Es ist richtig und wichtig, jetzt schnell viel Geld für unsere Verteidigungsfähigkeit zu mobilisieren, um eine glaubhafte Abschreckung gegenüber Russland aufzubauen und uns vom Schutz und damit der Abhängigkeit der USA unabhängig zu machen", sagte Schularick der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).
"Es ist auch richtig, das kurzfristig über Schulden zu finanzieren, Umschichtungen im Haushalt sind in größerem Umfang erst in der mittleren Frist realistisch." Auch IW-Präsident Hüther hält ein neues, kreditfinanziertes Sondervermögen für die Bundeswehr durch eine Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode für sinnvoll. "Grundsätzlich sind die laufenden Verteidigungsausgaben aus dem Normalhaushalt - also den Steuereinnahmen - zu finanzieren, also auch die mindestens zwei oder gar zwei bis drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts", sagte er der Zeitung.
Das gelte aber nicht für den notwendigen Ausgleich jahrzehntelanger Unterfinanzierung, wie es in Deutschland der Fall sei. "Nach den Einschätzungen der Verteidigungsexperten reichen die 100 Milliarden Euro nicht aus, es geht eher um 300 Milliarden Euro", so Hüther weiter. "Im neuen Bundestag wäre das - weil es eine verfassungsändernde Mehrheit erfordert - kaum, jedenfalls nicht einfach vorstellbar. Deshalb ist der Vorschlag von Friedrich Merz realistisch und angemessen." CDU-Chef Friedrich Merz hatte erwägt, die Errichtung eines neuen Bundeswehr-Sondervermögens oder eine Reform der Schuldenbremse noch vom alten Bundestag beschließen zu lassen.
Dem pflichtete IfW-Chef Schularick jetzt bei: "Die demokratischen Parteien sollten jetzt die Gunst der Stunde und ihre verbleibende Zweidrittelmehrheit im alten Bundestag nutzen, um geopolitisch handlungsfähig zu bleiben. Der entschlossenste und weitsichtigste Schritt dafür wäre es, die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen." Der Kieler Ökonom ist für eine dauerhafte Ausnahme des Wehretats von der Schuldenbremse. Er hob insbesondere die für die Rüstungsunternehmen notwendige Planungssicherheit hervor. "Ein Sondervermögen bietet dies nur bedingt, weil unklar ist, welche Summen danach zur Verfügung stehen. Daher sollten die Verteidigungsausgaben aus dem regulären Haushalt kommen, dies schafft Verlässlichkeit, dass sie ohne Ablaufdatum sehr viel höher bleiben können als bislang", sagte Schularick.