Mehrheit der Unionsfraktion gegen AfD-Verbotsverfahren

Mehrheit der Unionsfraktion gegen AfD-Verbotsverfahren
Die überwiegende Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrer Fraktionssitzung am Dienstag gegen ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Bei einer Abstimmung in der Fraktion votierten lediglich sieben Abgeordnete für einen Beitritt zu dem Gruppenantrag aus den Reihen von SPD, Union, Grünen und Linken, berichtet die "Welt" (Donnerstagausgabe). "Die Fraktion hält den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv", heißt es in einem "Blitz-Briefing" aus dem Leitungs- und Planungsstab des Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz (CDU), das am Dienstag in der Fraktion kursierte. Das Papier listet Argumente auf, die aus Sicht der Fraktionsmehrheit gegen ein AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe sprechen. "Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind mit Blick auf die AfD - zumindest derzeit - aller Voraussicht nach nicht erfüllt", heißt es darin.
"Selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Verbotsantrags könnte sich die AfD noch an der nächsten Bundestagswahl beteiligen und sich dabei als vermeintlicher `Märtyrer` inszenieren", so der Leitungsstab. Das Papier warnt außerdem vor einem möglichen Scheitern eines Verbotsverfahrens. Dann würde die AfD "faktisch ein verfassungsgerichtliches `Gütesiegel`" erhalten, eine verfassungsgemäße Partei zu sein. Dieses Risiko halte man für "nicht vertretbar", heißt es weiter. "Wir halten es für einen Trugschluss zu glauben, die Zustimmung zur AfD ließe sich `wegverbieten`." Die drängenden politischen Probleme Deutschlands müssten gelöst werden, um dem in der Bevölkerung "weit verbreiteten Frust" gerecht zu werden, schreibt der Stab um Merz. Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.
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