Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bei der EU-Kommission Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Milchviehbetriebe in Deutschland beantragt. Konkret geht es um Landwirte in der Sperr- und Überwachungszone sowie schweinehaltende Betriebe in Brandenburg, teilte das Ministerium am Donnerstag mit.
Demnach sollen damit Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp acht Millionen Euro.
Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern, hatte das Land vorübergehend ein sogenanntes "Stand still" erlassen, also ein Verbot für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden.
Auch der Transport von tierischen Erzeugnissen war innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen zu der Zeit verboten. Milchvieh- und schweinhaltende Betriebe waren von diesen Maßnahmen besonders betroffen.
Aufgrund der Verbringungsverbote von Tieren und tierischen Erzeugnissen kam es im Land Brandenburg zu einem Schlachtstau bei Mastschweinen sowie zu einer Nichtabholung von Rohmilch, die entsorgt werden musste. Für die Erzeuger führte dies zu Preiseinbußen beziehungsweise Einkommensverlusten. Der Schaden der Milcherzeuger beträgt rund 882.000 Euro und bei den schweinhaltenden Betrieben in Brandenburg sieben Millionen Euro. Bei Bewilligung des Antrages könnte die Europäische Union 60 Prozent der Schadenssumme entschädigen.
"Die Maul- und Klauenseuche hat viele Betriebe in Brandenburg wirtschaftlich und emotional stark getroffen", sagte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne). Ziel sei es, dass kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen müsse. "Die Betriebe in Brandenburg sind auf diese finanzielle Stützungsmaßnahme angewiesen, um weitermachen zu können. In Brüssel darf jetzt keine Zeit verloren werden", so Özdemir.