Der CSU-Vorschlag, dass die Vergabe einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge künftig nicht mehr an der Schutzbedürftigkeit, sondern auch an der Fähigkeit zur "Sicherung des Lebensunterhalts" bemessen werden soll, stößt auf breite Ablehnung. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler sagte dem TV-Sender "Welt", die Vergabe von Aufenthaltstiteln an Flüchtlinge richte sich rechtlich alleine nach der Schutzbedürftigkeit der Person und nicht danach, ob sie "selber Geld verdienen kann".
Kritik kommt auch aus anderen Fraktionen und Gruppen im Bundestag. "Die CSU schüttet mal wieder das Kind mit dem Bade aus, indem sie rechtlich sehr fragwürdige Vorschläge macht", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der "Welt" (Freitagausgabe).
Es sei unbestritten, dass die deutsche Wirtschaft "Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland" brauche. "Deutschland sollte deswegen für die legale Einwanderung einen attraktiven Eindruck machen. Die CSU bewirkt mit ihrer Anbiederung an die AfD das genaue Gegenteil", so Wiese.
Die FDP stimmt dem CSU-Plan ebenfalls nicht zu, will aber die Vergabe unbefristeter Bleiberechte von der Arbeitsaufnahme abhängig machen. "Es ist sinnvoll, den langfristigen Aufenthalt in unserem Land an die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes zu knüpfen", sagte Ann-Veruschka Jurisch, Migrationspolitikerin der Liberalen der Zeitung. "Dafür haben sich die Freie Demokraten in den vergangenen Jahren immer wieder eingesetzt und deshalb haben wir das beispielsweise im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz so geregelt."
Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linkspartei-Gruppe im Bundestag, will am Asylrecht festhalten. "Neues Jahr, gleiche alte Leier: Die CSU präsentiert erneut Vorschläge, die nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch rechtlich nicht umsetzbar sind", sagte sie. "Das europäische Asylsystem garantiert Menschen mit Schutzbedarf eine Aufenthaltserlaubnis - eine grundlegende Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus."
Wörtlich heißt es in einem Papier für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten im oberbayerischen Kloster Seeon: "Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten möchte, darf seinen Lebensunterhalt nicht durch Sozialleistungen bestreiten müssen. Die Sicherung des Lebensunterhalts muss durch eigene Arbeit gewährleistet werden."