Nach dem jahrelangen Hausdrama von Rangsdorf hofft Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD) auf ein Ende des Leidens für die betroffene Familie. Am 14. März will der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden, ob die Familie ihr Wohnhaus wegen eines Behördenfehlers bei einer Zwangsversteigerung abreißen muss.
Das lange Leiden sollte dann hoffentlich auch ein Ende haben, sagte Grimm im Rechtsausschuss des Landtages in Potsdam. Ziel sei, dass es keinen weiteren Prozess geben werde. «Ich bin optimistisch, dass das gelingen kann.»
Der BGH tendiere zu einer Entscheidung, dass das Haus doch nicht abgerissen werden müsse, so der Minister. Das Land werde sich nach der Gerichtsentscheidung sofort mit der Familie zusammensetzen und die Lage beurteilen.
«Tragischer Fall»
«Das ist ein tragischer Fall. Und dass ein Fehler im Zwangsversteigerungsverfahren eine Familie in eine derartig belastende Situation führt, ist einfach schlimm», sagte Grimm. Das Land beteiligt sich ihm zufolge an den Kosten des Verfahrens.
Eine Familie droht, nach einem vermutlichen Behördenfehler ihr Zuhause zu verlieren. Sie hatte das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung 2010 erworben. Der Zuschlag wurde später aber aufgehoben, da die zuständige Behörde nach Ansicht des Landgerichts Potsdam nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht hatte. Dieser meldete sich und forderte das Grundstück zurück.
In dem langen Rechtsstreit verurteilte das Oberlandesgericht die Familie dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Die betroffenen Eheleute legten gegen das Urteil Revision ein, sodass der Fall am höchsten deutschen Zivilgericht in Karlsruhe landete.