Die EU-Kommission will die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr verschieben. Man wolle den Unternehmen mehr Zeit geben, um sich auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorzubereiten, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.
Der Stichtag für die neuen Regeln soll demnach auf den 26. Juli 2028 verlegt werden. Das Lieferkettengesetz soll zudem vereinfacht werden.
Die betroffenen Firmen müssen demnach nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen, sondern nur bei direkten Geschäftspartnern. Ein Nachweis dafür muss nicht mehr wie geplant jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre erfolgen.
Die Maßnahmen sind Teil eines neuen Pakets von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Freisetzung zusätzlicher Investitionskapazitäten, das am Mittwoch beschlossen wurde. Die Kommission erhofft sich von den Maßnahmen, jährliche Verwaltungskosten in Höhe von insgesamt 6,3 Milliarden Euro einzusparen und zusätzliche öffentliche und private Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Unterstützung der politischen Prioritäten zu mobilisieren.
"Die EU-Unternehmen werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren", sagte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. "Dies wird unseren Unternehmen das Leben erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass wir auf dem Weg zu unseren Dekarbonisierungszielen bleiben." Weitere Vereinfachungen seien zudem auf dem Weg, so die CDU-Politikerin.