Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CENTURY 21 Elpel & Kollegen
(Eingetragene Firma: Immobilien & Mehr) und der selbstständigen CENTURY 21 Lizenzmakler
(im folgenden als – CENTURY 21 Elpel & Kollegen - genannt)
§ 1 (Geltungsbereich)
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und CENTURY 21 Elpel & Kollegen. Sie enthalten zugleich die nach § 312c BGB in Verbindung mit § 1 BGB-InfoV und § 312e BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach dem Fernabsatzgesetz. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen oder auszudrucken.
§ 2 (Vertragsbestimmungen)
Die im Internetauftritt und in den Geschäftsstellen von CENTURY 21 Elpel & Kollegen vorgehaltenen Informationen und Offerten zu den zu vermietenden bzw. zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar. Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und CENTURY 21 Elpel & Kollegen zustande kommende Vertrag zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn CENTURY 21 Elpel & Kollegen das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt. Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch - beispielsweise durch Verwendung und Zusendung des elektronischen „CENTURY 21 Immobilien-Kontakts“ - Kontakt mit CENTURY 21 Elpel & Kollegen auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Unterbreitung eines Angebotes zum Vertragsschluss oder durch Zusendung eines Exposés über das/die interessierenden Objekte durch CENTURY 21 Elpel & Kollegen zustande. CENTURY 21 Elpel & Kollegen behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Lediglich der Maklervertrag ist für den Verbraucher entsprechend des nachfolgenden § 6 widerrufbar. Als Hauptvertrag gilt der zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer/Vermieter zustande gekommene Vertrag.
§ 3 (Art und Umfang des Angebotes)
Die Dienste von CENTURY 21 Elpel & Kollegen beziehen sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete oder zum Kauf durch den Vertragspartner. Die angebotenen und bezeichneten Objekte werden regelmäßig durch CENTURY 21 Elpel & Kollegen aktualisiert. Bei aller Sorgfalt kann CENTURY 21 Elpel & Kollegen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Eigentümer/Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig sind und dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs des Exposés des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den der CENTURY 21 Elpel & Kollegen erteilten Auskünfte, insbesondere der Objektangaben. CENTURY 21 Elpel & Kollegen ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Ausstattung, Alter des Objektes, Baugenehmigung, etc.
§ 4 (Pflichten)
Die von CENTURY 21 Elpel & Kollegen gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriff auf die Internetpräsenz von CENTURY 21 Elpel & Kollegen oder in anderer Weise gewonnenen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der Provision, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt.
§ 5 (Geldwäschegesetz)
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, bei Eingehen einer Geschäftsbeziehung bereits zum Zeitpunkt des ersten persönlichen Kontaktes mit dem Kunden (z. B. Anwesenheit im Maklerbüro oder bei Vorstellung eines Objektes vor Ort), dessen Identität festzustellen.
§ 6 (Doppeltätigkeit)
CENTURY 21 Elpel & Kollegen darf sowohl für den Verkäufer/ Vermieter als auch für den Käufer/ Mieter provisionspflichtig tätig werden.
§ 7 (Provision)
Der Provisionsanspruch von CENTURY 21 Elpel & Kollegen entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Für die Entstehung des Anspruches ist die Mitursächlichkeit von CENTURY 21 Elpel & Kollegen am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch von CENTURY 21 Elpel & Kollegen auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden sein, so ist die Provision sofort innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/in der Exposé ausgewiesenen Provision (Courtage). Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch CENTURY 21 Elpel & Kollegen der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft bzw. sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst oder der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Sind die Angebote von CENTURY 21 Elpel & Kollegen dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner von CENTURY 21 Elpel & Kollegen schriftlich per Einschreiben mitzuteilen, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht in angemessener Frist, so gilt der Nachweis des Objektes durch CENTURY 21 Elpel & Kollegen als erbracht. Vom Abschluss des Hauptvertrages ist CENTURY 21 Elpel & Kollegen durch den Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitarbeiter von CENTURY 21 Elpel & Kollegen haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.
§ 8 (Widerrufsrecht für Verbraucher)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an CENTURY 21 Elpel & Kollegen. Dabei ist der Widerruf zu richten an:
Century21 Elpel & Kollegen
(Eingetragene Firma: Immobilien & Mehr)
Kerstin Elpel
Bismarckstraße 241
26382 Wilhelmshaven
E-Mail: wilhelmshaven@century21.de
FAX: 04421- 500 388 9
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 9 (Haftung)
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und ausunerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 (Datenschutz)
Datenschutzbestimmungen
Der Schutz der Privatsphäre im Internet ist entscheidend für die Zukunft der Internet-basierten Geschäftsprozesse. Diese Datenschutzerklärung wurde von uns verfasst, um zu zeigen, dass wir die Privatsphäre eines jeden Einzelnen wahren und darüber hinaus wird darin erklärt, wie wir mit personenbezogenen Daten auf unserer Webseite umgehen. Diese Datenschutzerklärung erstreckt sich auf die ganze Webseite. Unsere Datenschutzpraxis spiegelt die aktuellen globalen Normen über den Umgang mit persönlichen Informationen wieder. Zu diesen Grundsätzen gehören die Bekanntmachung über die Verwendung der Daten, die Auswahl der Daten, den Datenzugriff sowie die Datenintegrität, Sicherheit, Weitergabe und Durchsetzung bzw. Kontrolle.
E-Mail Adresse
Wenn Sie sich entscheiden, uns Ihre E-Mail Adresse mitzuteilen, dann werden wir mit Ihnen über dieses Medium kommunizieren. Wir versichern, dass wir Ihre Adresse nicht weitergeben. Natürlich können Sie jederzeit die Löschung Ihrer E-Mail Adresse fordern - wir werden dies umgehend durchführen.
Persönliche Daten
Sollten Sie uns diverse persönliche Daten via E-Mail o.ä. anvertrauen, so können Sie sich sicher sein, dass wir diese vertrauensvoll behandeln. Ihre Daten sich bei uns sicher und werden nicht an Dritte außerhalb des Unternehmens weitergegeben.
§ 11 (Erfüllungsort und Gerichtsstand)
Die Geschäftsräume von CENTURY 21 Elpel & Kollegen sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und CENTURY 21 Elpel & Kollegen und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
Ist der Vertragspartner Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so kann CENTURY 21 Elpel & Kollegen am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragsstellers (Immobilien & Mehr) zuständig.
§ 12 (Schlussbestimmung)
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten. Der Vertragspartner und CENTURY 21 Elpel & Kollegen sind in diesem Falle gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der Geschäftsbedingungen und dem daran zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht.
Stand: Februar 2023