Die Bundespolizeidirektion Hannover hat das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in den Hamburger Hauptbahnhöfen verlängert. Betroffen sind die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor, teilte die Behörde am Montag mit. Die Allgemeinverfügung gilt nun bis zum 31. Mai 2025. Ausgenommen von dem Verbot sind die in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung genannten Fälle.
Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung der Verfügung. Verstöße können mit Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder Beförderungsausschlüssen geahndet werden. Zudem drohen Zwangsgelder und Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz. Hintergrund der Allgemeinverfügung ist eine Zunahme von Körperverletzungsdelikten mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern. Dies beeinträchtige die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung, so die Bundespolizeidirektion Hannover.