Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied
Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen syrischen Staatsangehörigen erhoben. Der Angeschuldigte sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hinreichend verdächtig, teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch mit. Daneben werden ihm Kriegsverbrechen gegen Eigentum, Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe dazu sowie Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen. Der Angeschuldigte wurde am 11. April 2024 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
In der Anklageschrift heißt es, der Angeklagte habe sich spätestens im Sommer 2014 im Raum Deir ez-Zor dem "Islamischen Staat" (IS) als Mitglied angeschlossen. Er soll eine Führungsposition in der örtlichen Sicherheitsabteilung übernommen und eine zentrale Rolle bei der vom IS erzwungenen Inbesitznahme von Immobilien sowie der Verwertung geplünderter Einrichtungsgegenstände gespielt haben. Zusammen mit einer von ihm befehligten Einheit soll der Angeschuldigte bei 13 Gelegenheiten vor allem Privathäuser beschlagnahmt haben, so der Generalbundesanwalt. Diese sollen der IS fortan zur Unterbringung von Kämpfern, als Büros oder Lager genutzt haben, hieß es. Der Syrer soll für die Einquartierung von IS-Kämpfern in den Häusern gesorgt haben und sie mit Lebensmitteln beliefert haben. In der Anklageschrift heißt es weiter, dass der IS zwei der Gebäude als Gefängnis für verschleppte Jesidinnen genutzt habe, damit Kämpfer sie sexuell missbrauchen und ausbeuten konnten. Dies sei integraler Bestandteil des von der Vereinigung verfolgten Ziels der Vernichtung der jesidischen Religionsgemeinschaft gewesen. Der Angeklagte soll eines dieser Gefängnisse überwacht haben und IS-Kämpfern Zutritt dazu verschafft haben, so der Vorwurf. Im Sommer 2014 soll der Syrer seinen damals 13 Jahre alten Neffen als Mitglied für den IS rekrutiert haben. Der Junge habe eine militärische Ausbildung erhalten und habe für den IS an bewaffneten Gefechten in Aleppo teilgenommen, hieß es. Der Generalbundesanwalt schildert, dass das Regime ab Frühjahr 2011 mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vorgegangen sei. Ziel sei es gewesen, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 hätten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg ausgeweitet, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften. Zu letzteren zählte auch die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat".

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