Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Solingen-Attentäter

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Solingen-Attentäter

Ein knappes halbes Jahr nach dem Anschlag von Solingen hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den tatverdächtigen Syrer erhoben. Er sei des dreifachen Mordes sowie des zehnfachen versuchten Mordes hinreichend verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe sowie in zwölf Fällen Heimtücke zur Last gelegt würden, teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstag mit. Im Zusammenhang mit den Mordversuchen ist er demnach auch wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung angeklagt. Daneben wird ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen.

Der Mann gilt den Ermittlern zufolge als Anhänger der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Aus dieser Einstellung heraus habe er sich entschlossen, am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah und an denen er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollte. Zur Vorbereitung habe er über einen Messengerdienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied aufgenommen. Dieses habe den Angeschuldigten in seinem Vorhaben bestärkt und ihm zugesichert, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde.

Der Syrer hatte daraufhin Videos erstellt, in denen er den Treueschwur des IS verlas und seine Tat ankündigte. Danach begab er sich auf das Solinger Stadtfest, wo er den Ermittlern zufolge mit einem Messer "zumeist hinterrücks" wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern der Veranstaltung einstach. Drei Personen verstarben, zehn weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Am folgenden Tag verkündete der IS, dass der Anschlag durch ein Mitglied der Vereinigung begangen worden ist. Der Verdächtige befindet sich seit dem 25. August 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft.