Ein Schüler muss nach einem Hacker-Angriff auf Daten eines Berliner Gymnasiums die Schule verlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Senatsbildungsverwaltung bestätigt, wie ein Sprecher mitteilte. (Az.: VG 3 L 610.24)
Die Maßnahme ist aus Sicht des Gerichts verhältnismäßig, obwohl der Betroffene im letzten Schuljahr vor dem Abitur ist und erste Abiturprüfungen bereits in wenigen Monaten anstehen. Der Schüler sei völlig uneinsichtig gewesen, nannten die Richter als einen Grund. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Daten von Gymnasium ausspioniert
Nach Angaben des Gerichts hat der Oberstufenschüler zusammen mit zwei Mitschülern einen Schulrechner so präpariert, dass das nächste eingegebene Passwort protokolliert wurde. So erlangte das Trio das Administratorpasswort, um im Anschluss einen «Keylogger» zu installieren, der das Protokollieren aller eingegebenen Passwörter ermöglichte. Dadurch konnten die Schüler laut Gericht interne Informationen im geschützten Lehrerkanal mitlesen und organisatorische Daten der Schulleitung abrufen.
Nachdem die Sache aufgeflogen war, beschloss die Senatsbildungsverwaltung als Schulaufsicht, den Gymnasiast in eine andere Schule zu überweisen. Dagegen wehrte sich der junge Mann vor Gericht - ohne Erfolg. Die schwerste Ordnungsmaßnahme des Berliner Schulgesetzes ist aus Sicht der Richter in dem Fall angemessen.