Angaben zu geänderter Statik: Wer ein Wohnhaus verkauft, muss Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, wenn in die Statik der Immobilie eingegriffen wurde. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach dies selbst dann gilt, wenn der Verkäufer die Veränderungen für nicht relevant hält. Ansonsten riskiert er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (Az.: 7 U 45/23).
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+++ Zu lange Probezeit +++
Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht (BAG) dennoch ordentlich kündbar – allerdings nicht innerhalb der kurzen Frist des Paragrafen 622 Absatz 3 BGB (Az.: 2 AZR 275/23).
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+++ Drucker ist kein Maler +++
Wer einen vollautomatischen Wanddrucker professionell einsetzen will, braucht dafür keine Zulassung der Handwerkskammer. Die Nutzung des Druckers bedeutet laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht, dass man den handwerklichen Betrieb eines Malers und Lackierers führt (Az.: VG 4 L 847/24).
ARAG