+++ Schluss mit Kabelchaos +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ab 28. Dezember 2024 das einheitliche Ladekabel für Smartphones, Tablets und andere Geräte, wie z. B. Kopfhörer oder E-Reader, in der Europäischen Union (EU) zur Pflicht wird. Damit wird nicht nur das Laden einfacher, sondern es entsteht deutlich weniger Elektroschrott. Laut Bundesregierung besitzt jeder Verbraucher durchschnittlich drei Ladegeräte, um alle elektronischen Geräte laden zu können. Durch verschiedene Ladegeräte fallen pro Jahr rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. Für Notebooks wird der einheitliche USB-C-Standard erst 2026 zur Pflicht. Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes basiert auf einer geänderten EU-Richtlinie aus 2022.
+++ Tannenbaumkugeln aus dem Gartencenter +++
Künstliche Tannenzweige, Anhänger mit Weihnachtsmotiven, Zimtstangen und Glaskugeln – derlei Dekoartikel und Christbaumschmuck kann man zu dieser Jahreszeit neben Blumen und Pflanzen auch in Gartenmärkten finden. Laut ARAG Experten gelten diese weihnachtlichen Accessoires dort als sogenanntes Randsortiment. Ein Glück für alle Deko-Fans, denn Gartenmärkte dürfen in vielen Bundesländern auch sonn- und feiertags einige Stunden öffnen, so dass einem Power-Shopping am Wochenende nichts im Wege steht. Das sah die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs allerdings anders und hielt den sonntäglichen Verkauf von Tannenbaumschmuck und Co. für einen Wettbewerbsverstoß. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs fällten ein weihnachtliches Urteil und lehnten die Klage ab, da diese weihnachtlichen Produkte zum klassischen Randsortiment von Gartenmärkten gehören (Az.: I ZR 38/24).
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+++ Drei Versuche bei Kinderwunschbehandlung +++
Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere Methoden zählten nach Ansicht der Richter nicht mit. Die Revision wurde daher zugelassen (Az.: L 16 KR 101/22).
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+++ Spoiler in der Waschanlage abgerissen +++
Ein Mann bringt seinen Land Rover in eine Waschanlage. Beim Waschvorgang wird der seriengemäß angebrachte Heckspoiler abgerissen. Für den Schaden sieht laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof die Anlagenbetreiberin in der Verantwortung – trotz eines Hinweisschildes "Achtung: Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler!" (Az.: VII ZR 39/24).
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