+++ Pfanne zerkratzt Kochfeld +++
Der Käufer einer Grillpfanne forderte Schadensersatz, da die gusseiserne Pfanne sein Kochfeld zerkratzt hatte. Seine Klage blieb nach Auskunft der ARAG Experten vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main erfolglos. Ein Anspruch entfalle, weil der Erwerber eine ausdrückliche Warnung in der Gebrauchsanweisung nicht beachtet habe (Az.: 31 C 3103/22 (78)).
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+++ Ware trotz Preisfehlers +++
Ein Kunde hat ein Recht auf Lieferung mehrerer neuer Smartphones, die ein Onlineshop für je 92 statt 928 Euro zum Verkauf angeboten hatte. Der Händler hatte seinen Preisfehler kurz nach der Bestellung erkannt und berichtigt, an den Kunden aber noch als Beigabe versprochene Gratis-Kopfhörer versandt. Das wurde ihm zum Verhängnis. Mit der Übersendung der Gratis-Kopfhörer habe die Beklagte den Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages auch in Bezug auf die in der jeweiligen Bestellung enthaltenen Smartphones angenommen, erläuterte laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 9 U 11/23).
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+++ Rücktritt bei zu langer Lieferzeit +++
Ein Fahrzeughändler kann sich keine beliebig lange Lieferzeit per Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten. Liefert er ein bestelltes Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hanau (Az.: 39 C 111/23).
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