+++ Airline muss Kosten bei Zurückweisung zahlen +++ Ein Unternehmen, das einen Asylsuchenden nach Deutschland befördert, muss nach Auskunft der ARAG Experten die Kosten tragen, die bei seiner Zurückweisung anfallen. Die Haftung ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht durch einen "Standard" der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation begrenzt. Dieser sei nicht in deutsches Recht umgesetzt (Az.: 1 C 12.22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG.
+++ Hotelbett: Auf die Breite kommt es an +++
Manchmal kommt es auf jeden Zentimeter an: Für einen erholsamen Urlaub sollte jeder Gast im Hotelbett schon mehr Platz haben als 70 Zentimeter. Dieser Überzeugung ist laut ARAG Experten zumindest das Amtsgericht Hannover und sprach einem unzufriedenen Reisenden rund 700 Euro zu (Az.: 471 C 6110/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover.
+++ Neue Betrugsmasche auf Booking.com +++
Die ARAG Experten warnen vor einer neuen Betrugsmasche auf dem Reiseportal Booking.com. Dabei erschleichen sich Betrüger Zugang zu Konten von Hotelanbietern und fordern Kunden per Chat-Funktion auf, ihre Kreditkarteninformationen zu verifizieren. Ansonsten droht den Kunden die vermeintliche Stornierung der Hotel-Buchung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass seriöse Anbieter keinerlei sensible Kontodaten oder andere vertrauliche Informationen im Chat einer Homepage abfragen. Skepsis sollte auch angebracht sein, wenn Links mitverschickt werden, verbunden mit der Aufforderung, seine Daten dort zu bestätigen. Um sicherzustellen, dass mit der Buchung alles in Ordnung ist, raten die ARAG Experten, die Unterkunft direkt zu kontaktieren – am besten per Telefon oder E-Mail.
Eine Pressemitteilung der Firma:
ARAG SE
www.arag.de