+++ Arzt als Erbe im Testament +++
Eine Patientin kann ihren behandelnden Arzt als Erben einsetzen. ARAG Experten verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, wonach dies auch dann nicht zur (Teil-)Nichtigkeit des Testaments führt, wenn der begünstigte Arzt selbst die Testierfähigkeit der Erblasserin bestätigt hat (Az.: 21 W 91/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt
+++ Keine Kündigung von Prämiensparverträgen +++
Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten zu Prämiensparverträgen entschieden, dass das ordentliche Kündigungsrecht von Sparkassen auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen sein könne, wenn die Vertragsurkunde eine längere Vertragslaufzeit bestimmt und die Parteien nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben (Az.: XI ZR 88/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.
+++ Geld zurück für reservierte Liegen am Pool +++
Ein bekanntes Szenario: Am Pool sind alle Liegen mit Handtüchern belegt, obwohl die meisten Hotelgäste noch beim Frühstück sitzen. Einem Griechenland-Urlauber ging das zu weit. Er verlangte Geld zurück – mit Erfolg. Das Amtsgericht Hannover ging nach Auskunft der ARAG Experten von einem Mangel der Pauschalreise aus (Az.: 553 C 5141/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover
Eine Pressemitteilung der Firma:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
www.arag.de