+++ Bewohnerparkausweis auch für ausländische Fahrzeuge +++
Dass ein Auto im Ausland zugelassen ist, sagt nach Auskunft der ARAG Experten laut des Verwaltungsgerichts Gießen noch nichts darüber aus, ob für es ein Bewohnerparkausweis beantragt werden kann. Entscheidend für einen Parkausweis sei eine dauerhafte Nutzung durch die beantragende Person (Az.: 6 K 2830/24.Gl).
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+++ Emoji als Zustimmung +++
ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München, welches statt einer Erklärung ein Emoji auslegen musste. Das Gericht entschied, dass das eine Grimasse schneidende Emoji als Antwort auf die angekündigte Lieferverzögerung des neuen Ferrari nicht bedeutet, dass man damit einverstanden ist (Az.: 19 U 200/24 e).
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+++ Radweg nicht genutzt – trotzdem volle Haftung für Autofahrer +++
Eine Autofahrerin kollidierte beim Ausfahren aus einer Einfahrt mit einer Radfahrerin. Obwohl diese nicht den gekennzeichneten Radweg genutzt hatte, sondern auf der Straße fuhr, bleibt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau die Autofahrerin allein verantwortlich (Az.: 2 S 65/22).
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Eine Pressemitteilung der Firma:
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