115 Verfahren gegen Krankenhausreform in NRW

115 Verfahren gegen Krankenhausreform in NRW
Viele Krankenhäuser gehen gegen die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vor. "Dem Ministerium sind landesweit 95 Klageverfahren und 20 Eilverfahren, in Summe also 115 Verfahren, bekannt", sagte eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe). "Der überwiegende Großteil der Klagen bezieht sich darauf, dass ein Krankenhaus den Versorgungsauftrag für eine einzelne Leistungsgruppe nicht erhalten hat." In den Feststellungsbescheiden zur Krankenhausplanung seien rund 6.200 Einzelentscheidungen zur Zuweisung von Leistungsgruppen enthalten. Inzwischen ist die Frist abgelaufen: Die längste individuelle Klagefrist endete demnach am 23. Februar 2025.
Die Sprecherin ist zuversichtlich: "Die Entscheidungen über die Leistungsgruppen sind gründlich und mit einem umfassenden Beteiligungsverfahren erarbeitet worden. Aber es war auch immer klar, dass die neue Planung für die allermeisten Häuser eine Veränderung bedeutet und dass es zu Gerichtsverfahren kommen wird." Jetzt gelte es, die weiteren Verfahren abzuwarten. Das erste Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen hat das Ministerium gerade gewonnen, es ging um die Versorgung kleinster Frühchen am Marien-Hospital Düren.